Kinderkrippen- und Kindergarten – Vormerkung neu 2025/26
Die Vormerkung findet in diesem Jahr online über das neue Kinderportal des Landes Steiermark statt.
Wer muss sich vormerken?
Die Online-Vormerkung ist sowohl für bereits eingeschriebene Kinder als auch neu zu betreuende Kinder in den Einrichtungen der Marktgemeinde Premstätten verpflichtend.
Wann kann ich mich vormerken?
In der Zeit von Freitag, dem 10. Jänner bis Dienstag, dem 28. Februar 2025, können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz in unseren Einrichtungen online vormerken.
Wie kann ich mich vormerken?
Ausschließlich online über das Kinderportal des Landes Steiermark unter https://kinderportal.stmk.gv.at. Es wird empfohlen, sich nicht nur in einer Betreuungseinrichtung vorzumerken.
Was passiert nach der Online-Vormerkphase?
Nach Abschluss der Vormerkphase erfolgt die Verteilung der Betreuungsplätze unter Berücksichtigung der Aufnahmekriterien. Die Zuteilung ist nicht vom Zeitpunkt der Anmeldung (10.01. – 28.02.2025) abhängig.
Ist die Vormerkung eine Garantie für einen Betreuungsplatz?
Nein, da eine individuelle Beurteilung der Vormerkungen aufgrund der Aufnahmekriterien erfolgt. Falschangaben bei der Vormerkung führen zum Verlust des vorgemerkten Betreuungsplatzes.
Wie erhalte ich nach Vormerkung einen Betreuungsplatz?
Bei Bestätigung der Vormerkung erhalten Sie eine Einladung zum persönlichen Einschreibegespräch in den Einrichtungen. Bei diesem Gespräch können Sie die Einrichtung nochmals kennenlernen und weitere Unterlagen wie z.B. Meldezettel, Impfpass des Kindes und Dienstgeberbestätigung vorlegen. Erst danach erhalten Sie die fixe Zusage für einen Betreuungsplatz.
Direkt zum Kinderportal gelangen Sie mit folgendem Link:
bzw. https://kinderportal.stmk.gv.at
Bitte beachten Sie bei der Vormerkung die von uns bekanntgegebenen Gruppenzeiten der jeweiligen Einrichtungen, diese können von den Auswahlmöglichkeiten des Kinderportals abweichen!