Politik & Verwaltung
Parteienverkehrszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
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zur Bauverhandlung GWS – Änderungen HAU161 Haus 3 (GZ: 131-9/2023-HAU161-Änderungen) Ansuchen um Baubewilligung gem. §19 des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 59/1995 i.d.g.F., Bauverhandlung am 12.10.2023 um 16.30 Uhr, an Ort und Stelle – Grstk. Nr. 371/1 KG 63288, Hauptstraße 161a in 8141 Premstätten
Angeschlagen: 19.09.2023
Abgenommen: 13.10.2023
– Kundmachung 1. Nachtragsvoranschlag 2023 und MFP 2023-2027 – NVA Entwurfsversion – Vorbericht zum 1. Nachtragsvoranschlag 2023 – MEFP Entwurfsversion
Angeschlagen: 14.09.2023
Angeschlagen: 07.09.2023

Digitaler ZWEI UND MEHR-Steirischer Familienpass

Erhältlich für Familien (schon ab einem Erwachsenen und einem Kind) mit Hauptwohnsitz in der Steiermark und mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.

Beantragung des digitalen Familienpasses:

Der ZWEI UND MEHR-Familienpass kann unter Vorlage der Meldebestätigungen und dem Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe auf verschiedenen Wegen beantragen werden:

  • online Erstantrag bzw. Änderungsantrag
  • in der Land Steiermark App mit Login ID Austria (für Änderungen eines bereits bestehenden ZWEI UND MEHR-Familienpasses benötigen Sie die Kartennummer)
    Nach erfolgreicher Absendung des Antragformulars wird ein Bestätigungslink an die bekannt gegebene Mailadresse gesendet, dieser muss binnen 48 Stunden bestätigt werden, da der Antrag sonst aus dem System fällt!

Bei allfälligen Problemen bei der Durchführung von Online-Anträgen steht Ihnen die Familien- & Kinderinfo unter 0316 / 877-2222 gerne zur Verfügung.

  • persönlich in der ZWEI UND MEHR-Familien- & KinderInfo, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
  • in allen steirischen Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtämtern

Weitere Informationen

ZWEI UND MEHR-Familien- & KinderInfo

Guter Rat ist gratis – Vertrauliche rechtliche Erstberatung in Fragen rund um die Familie