Reisepass und Personalausweis
Reisepass-Service der Marktgemeinde Premstätten
Passbehörden sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate, in Wien die Magistratischen Bezirksämter.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines neuen Reisepasses bzw. Personalausweises daher nach Antragstellung ca. zwei Wochen (in der Urlaubszeit auch länger) dauert, da die Anträge an die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung weitergeleitet werden.
- alter Reisepass
- Passfoto nach den EU-Normen nicht älter als 6 Monate
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Erstausstellung)
- ev. Urkunden ( bei Namensänderung, neuer akademischer Grad, etc.)
- Bei Beantragung des Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
- persönliches Erscheinen der/des Antragstellers/Antragstellerin
Der Nachweis der Vertretungsbefugnis kann auf folgende Arten erbracht werden:
- Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern bei aufrechter Ehe oder
- Geburtsurkunde, wenn das Kind unehelich geboren wurde und Sie als Mutter die alleinige gesetzliche Vertreterin sind oder
- Erklärung der gemeinsamen Obsorge gemäß § 177 Abs 2 ABGB oder
- vor Gericht geschlossene rechtswirksame Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge oder
- pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung gemäß § 177 Abs 3 ABGB oder
- durch einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss
- Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde inklusive beglaubigter Übersetzung oder
- bei Erstausstellung bis zum 2. Geburtstag: gebührenfrei
- bis zum 12. Geburtstag: € 30,00
- ab dem 12. Geburtstag: € 75,90
- bei Erstausstellung bis zum 2. Geburtstag: gebührenfrei
- nach dem 2. Geburtstag: € 26,30
- ab dem 16. Geburtstag: € 61,50
Aktuelle Informationen zu Reisepass, Neuausstellung, Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren, Notpass, Verlust oder Diebstahl etc. finden Sie hier.
Aktuelle Informationen zu Personalausweis, Reisedokument, Neuausstellung, Personalausweis für Minderjährige unter 18 Jahren, Verlust oder Diebstahl etc. finden Sie hier.
Hinweis zur ID-Austria:Die ID-Austria ist ein elektronischer Identitätsnachweis, mit dem Sie sich sicher online ausweisen und digitale Anwendungen bzw. Dienste nutzen können.
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