Rathaus
Wirtschaftshof
Bereitschaft Kanalverstopfung & Wasserrohrbruch
Parteienverkehrszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
Di: 07:00 – 12:00
Do: 14:00 – 18:00
Abgenommen: 10.05.2024
Abgenommen: 14.05.2024
Angeschlagen: 23.04.2024
Abgenommen: 05.06.2024

Strafregister­bescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.

Folgende Bescheinigungen können im Bürgerservice beantragt werden:

  • Strafregisterbescheinigung gem. § 10 Abs. 1 Strafregistergesetz
  • Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ gem. § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz
  • Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“ gem. § 10 Abs. 1c Strafregistergesetz

Gebühren:

  • Die Strafregisterbescheinigung dient als Zeugnis gegenüber jedermann (die Angabe einer bestimmten Stelle entfällt): € 28,60 Bundesgebühr (€ 14,30 Eingabegebühr + € 14,30 Zeugnisgebühr) + € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe
  • Die Strafregisterbescheinigung dient nur zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z. B. Arbeitgeber): € 14,30 Bundesgebühr (€14,30 Eingabegebühr, Zeugnisgebühr entfällt) + € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe
  • Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“: € 18,20 Bundesgebühr (€ 14,30 Eingabegebühr + € 3,90 Beilagengebühr) + € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe
  • Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“: € 18,20 Bundesgebühr (€ 14,30 Eingabegebühr + € 3,90 Beilagengebühr) + € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe

 

Für nähere Auskünfte kontaktieren Sie bitte das Meldeamt unter 03136/52405-21.

Aktuelle Informationen zu Strafregister, Führung des Strafregisters, Strafregisterbescheinigung, Tilgungsfristen, Beschränkung der Auskunft finden Sie hier.

Achtung: Wasserrohrbruch: Grabungsarbeiten Höhe Hauptstraße 270 - 272