Politik & Verwaltung
Parteienverkehrszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
Di: 07:00 – 12:00
Do: 14:00 – 18:00
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen – COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren – Gerichtigkeit den Pflegekräften! – Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren
Abgenommen: 14.11.2023
Abgenommen: 17.10.2023
Abgenommen: 17.10.2023

Lärmschutzverordnung

Lärmbelästigende Gartenarbeiten wie die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 7.00 bis 18.00 Uhr ausgeführt werden.

An Sonn- und Feiertagen sind solche Arbeiten ausnahmslos verboten.