Politik & Verwaltung
Parteienverkehrszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
Di: 07:00 – 12:00
Do: 14:00 – 18:00
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen – COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren – Gerichtigkeit den Pflegekräften! – Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren
Abgenommen: 14.11.2023
Abgenommen: 17.10.2023
Abgenommen: 17.10.2023

Aufschließungskosten

Öffentliche Wasserversorgung

ab 1.1.2023:

  • Wasseranschlussgebühr: € 3.080,00 inkl. 10% MwSt. (€ 2.800,00 exkl. 10% MwSt.)
  • Wasserleitungsbeitrag: € 4,95 pro m² verbauter Fläche des angeschlossenen Objektes inkl. 10% MwSt. (€ 4,50 exkl. 10% MwSt.)
  • Wasserverbrauchsgebühr: € 1,65 inkl. 10% MwSt. pro verbrauchtem m³ (€ 1,50 exkl. 10% MwSt.)
  • Wasserzählermiete für Wasserzähler bis 7 m³: € 33,00 inkl. MwSt. pro Jahr (€ 30,00 exkl. 10% MwSt.)
    bis 20 m³: € 76,68 inkl. MwSt. pro Jahr (€ 69,71 exkl. 10% MwSt.)
    bis 80 m³: € 308,40 inkl. MwSt. pro Jahr (€ 280,36 exkl. 10% MwSt.)

In diesen Anschlusskosten ist eine Hauszuleitung bis zu einer Länge von 50 lfm inbegriffen. Darüber hinausgehende Längen werden separat nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet.

Die Wasserverbrauchsgebühr wird mittels vierteljährlichem Akonto und einer Abrechnung am Ende des Jahres vorgeschrieben.

Die jährliche Wasserzählermiete wird anteilsmäßig pro Quartal vorgeschrieben.

Bauabgabe

€ 11,40 pro Verrechnungsquadratmeter (lt. § 15 Stmk. Baugesetz 1995)