Politik & Verwaltung
Parteienverkehrszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
Di: 07:00 – 12:00
Do: 14:00 – 18:00
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen – COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren – Gerichtigkeit den Pflegekräften! – Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren
Abgenommen: 14.11.2023
Abgenommen: 17.10.2023
Abgenommen: 17.10.2023

Staatsbürgerschaftsnachweis

Ein Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und wird für bestimmte Amtswege, zum Beispiel für einen Reisepass, Schuleinschreibung etc. benötigt.

Wenn Sie keinen Staatsbürgerschaftsnachweis haben oder wenn Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis verloren haben, können Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis für sich selbst beantragen und abholen.

Sie können den Staatsbürgerschaftsnachweis auch für andere Personen (evtl. mittels Vollmacht, Nachweis der Erwachsenenvertretung oder rechtskräftigen Obsorge-Beschluss), beispielsweise minderjährige Kinder, beantragen und abholen.

  • Die Kosten dafür betragen € 48,90 und sind bei Abholung des Staatsbürgerschaftsnachweises (Barzahlung) zu entrichten.
  • Bis zum 2. Geburtstag eines Kindes ist die erstmalige Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kostenlos.

 

Nähere Informationen zum Thema „Staatsbürgerschaftsnachweis“ bekommen Sie unter oesterreich.gv.at oder

Amtsleiter Stellvertreter, Leitung Baudirektion, Betreuung von Gemeindeeinrichtungen, Bauprojekte, Standesamt