Politik & Verwaltung
Parteienverkehrszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
Di: 07:00 – 12:00
Do: 14:00 – 18:00
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen – COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren – Gerichtigkeit den Pflegekräften! – Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren
Abgenommen: 14.11.2023
Abgenommen: 17.10.2023
Abgenommen: 17.10.2023

Das Bauamt

Der erste Weg eines Bauwerbers führt immer in das zuständige Bauamt. 

Unser Team im Bauamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema bauen, die Raumordnung und steht Ihnen während der Amtsstunden jederzeit für Auskünfte zu folgenden Bereichen gerne zur Verfügung.

Aufschließungskosten

Bauberatung

Hinweise für die Bauwerber

Formulare Bauamt

Gesetze und Verordnung

Kanal und Abwasser

Rauchfangkehrer

Raumplanung

Wasseranschluss und Qualität

Die Aufgaben des Bauamtes umfassen unter anderem:

für die Baubehörde:

  • Einleitung und Durchführung aller baubehördlichen Angelegenheiten sämtlicher Bewilligungsverfahren nach dem Steiermärkischen Baugesetz
  • Grundbuchauszüge
  • die Bewilligung von gemeindeeigenen Bauvorhaben
  • Durchführung von baupolizeilichen Maßnahmen nach dem Steiermärkischen Baugesetz
  • Zuständigkeit als Behörde für die baulichen Nebengesetze wie z.B. Feuerungsanlagengesetz, Hebeanlagengesetz, Kanalgesetz, Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz…..

für die Raumordnung:

  • Einleitung und Durchführung aller behördlichen Angelegenheiten nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz
  • Erstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes, das Räumliche Leitbild, Bebauungspläne, Teilungen und Zusammenlegungen von Grundstücken nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes,
  • Baulandbestätigungen…..

für das Wasser, Schmutzwasser und Regenwasserkanal:

  • Einleitung und Durchführung aller behördlichen Angelegenheiten bezüglich der Anschlüsse an die Ortwasserleitung, den Schmutzwasserkanal und gegebenenfalls an den Regenwasserkanal