Politik & Verwaltung
Parteienverkehrszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
Di: 07:00 – 12:00
Do: 14:00 – 18:00
Ansuchen um Baubewilligung, Grst.nr. 360, KG Unterpremstätten (63288), am Donnerstag, dem 19.10.2023 um ca. 17.00 Uhr, Thalerhofstraße 11, 8141 Premstätten
Abgenommen: 20.10.2023
Ansuchen um Baubewilligung, Grst.nr. 279/2, KG Oberpremstätten (63262), am Donnerstag, dem 19.10.2023 um ca. 16.00 Uhr, Robert-Stolz-Weg 13, 8141 Premstätten
Abgenommen: 20.10.2023
Ansuchen um Baubewilligung, Grst.nr. 154/3, KG Bierbaum (63206), am Donnerstag, dem 12.10.2023 um ca. 15.30 Uhr, Bierbaum 62, 8141 Premstätten
Abgenommen: 13.10.2023

Das Bauamt

Der erste Weg eines Bauwerbers führt immer in das zuständige Bauamt. 

Unser Team im Bauamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema bauen, die Raumordnung und steht Ihnen während der Amtsstunden jederzeit für Auskünfte zu folgenden Bereichen gerne zur Verfügung.

Aufschließungskosten

Bauberatung

Hinweise für die Bauwerber

Formulare Bauamt

Gesetze und Verordnung

Kanal und Abwasser

Rauchfangkehrer

Raumplanung

Wasseranschluss und Qualität

Die Aufgaben des Bauamtes umfassen unter anderem:

für die Baubehörde:

  • Einleitung und Durchführung aller baubehördlichen Angelegenheiten sämtlicher Bewilligungsverfahren nach dem Steiermärkischen Baugesetz
  • Grundbuchauszüge
  • die Bewilligung von gemeindeeigenen Bauvorhaben
  • Durchführung von baupolizeilichen Maßnahmen nach dem Steiermärkischen Baugesetz
  • Zuständigkeit als Behörde für die baulichen Nebengesetze wie z.B. Feuerungsanlagengesetz, Hebeanlagengesetz, Kanalgesetz, Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz…..

für die Raumordnung:

  • Einleitung und Durchführung aller behördlichen Angelegenheiten nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz
  • Erstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes, das Räumliche Leitbild, Bebauungspläne, Teilungen und Zusammenlegungen von Grundstücken nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes,
  • Baulandbestätigungen…..

für das Wasser, Schmutzwasser und Regenwasserkanal:

  • Einleitung und Durchführung aller behördlichen Angelegenheiten bezüglich der Anschlüsse an die Ortwasserleitung, den Schmutzwasserkanal und gegebenenfalls an den Regenwasserkanal