Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2026/27
Durch den Heizkostenzuschuss 2026/2027 des Landes Steiermark sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.
Pro Haushalt kann EIN Ansuchen auf den Landeszuschuss gestellt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2026/2027 gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen, wobei die Heizkosten vorgelegt werden müssen.
Antragsberechtigung laut Richtlinien des Landes Steiermark:
Unterlagen
Als Heizkostennachweis gelten insbesondere:
Bei Verlust der Rechnung ist ein Duplikat vorzulegen. |
Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Drittstaatsangehörige, Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen. Minderjährige sind von der Antragstellung ebenfalls ausgeschlossen.
Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung in der Heizsaison (1. Oktober 2026 – 31. März 2027) beziehen.
| Einkommensgrenzen laut Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Oktober 2026):
Achtung: Personen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Wohnunterstützung beziehen, erhalten keinen Heizkostenzuschuss. Berechnung Monatsnettoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit: laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer des aktuellen Lohnzettels unter Berücksichtigung des 13. und 14. Gehalts (mal 14 dividiert durch 12) Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind. |
Nähere Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss des Landes erhalten Sie beim Sozialservice des Landes Steiermark unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 20 10 10 oder auf der Website https://www.soziales.steiermark.at unter Soziale Leistungen/Heizkostenzuschuss des Landes.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Heizkostenzuschuss nur bis 26. Februar 2027 (laut Richtlinien) persönlich im Rathaus Premstätten während der Parteienverkehrszeiten (Mo, Mi, Fr 8 – 12 Uhr, Di 7 – 12 Uhr und Do 14 – 18 Uhr) eingebracht werden können.
Ergänzend wird die Energieeffizienz-Beratung des Landes Steiermark bei Fragen zu Strom- oder Heizkosten empfohlen!
Kontaktdaten der Energieberatung Land Steiermark:
Tel: +43 316 / 877 3955
E-Mail: energieberatung@stmk.gv.at
Website: www.energieberatung.steiermark.at

