Parteienverkehrszeiten:
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Buchhaltung

Hausbesitzabgaben

Unter Hausbesitzabgaben versteht man üblicherweise die von einem Haus- bzw. Grundstückseigentümer an die Gemeinde zu entrichtenden Steuern, Abgaben und Gebühren, wie z. B. Grundsteuer, laufende Wasserbezugsgebühr, Kanalbenützungsgebühr, Müllgebühr, etc.

Von der Buchhaltung werden diese Gemeindeabgaben vierteljährlich (Grundsteuer bis zu EUR 75,00 nur einmal jährlich gem. Grundsteuergesetz) mittels Lastschriftanzeige ca. 2 Wochen vor Fälligkeit vorgeschrieben:

  • vierteljährliche Fälligkeit am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November

 

Verkehrsinformation:

Die Totalsperre der Josef-Krainer-Straße im Bereich Schulzentrum ist aufgehoben!