Parteienverkehrszeiten
Mo, Mi, Fr: 08:00–12:00
Di: 07:00–12:00
Do: 14:00–18:00
Wirtschaftshof Bereitschaft für Kanalverstopfung und Wasserrohrbruch

Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Premstätten

Zusätzlich zum Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark gibt es auch von der Marktgemeinde Premstätten einen Zuschuss zu den Heizkosten. Pro Haushalt kann EIN Ansuchen auf Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Premstätten gestellt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2026/2027 gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 150,00 für alle Heizungsanlagen.

Antragsberechtigung:

  • mind. 5 Jahre in der Steiermark durchgehend mit Hauptwohnsitz gemeldet
  • mind. 12 Monate mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Premstätten gemeldet (ab Antragstellung)
  • Leben weitere Personen im selben Haushalt, welche für die Ermittlung der Fördergrenzen zu berücksichtigen sind, müssen auch diese seit mind. 12 Monaten mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sein. 

Einkommensgrenzen:
(laut Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark)

  • für Ein-Personen-Haushalte: € 1.827,00
  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,00
  • für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 548,00

Bei Überschreitung der Einkommensgrenze kommt beim Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Premstätten eine Einschleifregelung im Ausmaß von maximal 5 % der Einkommensgrenzen lt. Richtlinien zur Anwendung.
Bis zu Einkommen laut Richtlinien wird der Heizkostenzuschuss in voller Höhe von € 150,00 gewährt.
Übersteigt das maßgebliche Einkommen die Einkommensgrenze, wird jener Betrag, der die Einkommengrenze (max. 5 %) übersteigt, von den € 150,00 in Abzug gebracht.
Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze um mehr als 5 % besteht kein Anspruch auf Förderung.

Achtung:

  • Der Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Premstätten wird auch Personen gewährt, die Anspruch auf die Wohnunterstützung haben.
  • Der Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Premstätten wird auch bei Nebenwohnsitzmeldungen bei der Antragstellerin/beim Antragsteller gewährt.

Notwendige Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen
  • Vorlage der Heizkostenrechnung und des Zahlungsbeleges.
  • Kontodaten zwecks Überweisung des Zuschusses

Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Heizkostenzuschuss nur bis 26. Februar 2027 (laut Richtlinien) persönlich im Rathaus Premstätten während der Parteienverkehrszeiten (Mo, Mi, Fr 8 – 12 Uhr, Di 7 – 12 Uhr und Do 14 – 18 Uhr) eingebracht werden können.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses.

Verkehrsinformation:

Die Totalsperre der Josef-Krainer-Straße im Bereich Schulzentrum ist aufgehoben!