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Bereitschaft Kanalverstopfung & Wasserrohrbruch
Parteienverkehrszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
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Do: 14:00 – 18:00
Abgenommen: 10.05.2024
Abgenommen: 14.05.2024
Angeschlagen: 23.04.2024
Abgenommen: 05.06.2024

Der neue ORF Beitrag (vormals GIS Gebühren) – was ist zu beachten?

Für alle Haushalte, die bisher schon GIS gezahlt haben, wird es ab 1.1. günstiger

Die Umstellung von den bisherigen Rundfunkgebühren auf den günstigeren ORF-Beitrag, der ab 1. Jänner 2024 für alle Hautwohnsitz-Adressen zu zahlen ist, ist im vollen Gange.

Die GIS informiert umfassend über die entsprechenden Änderungen: Für alle, die bereits bei der GIS eine Teilnehmernummer haben, besteht dabei kein Handlungsbedarf.

Ihre Daten inkl. Zahlungsvereinbarung werden automatisch in das neue System übernommen. Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht.

Wer jedoch bislang keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse am einfachsten unter orf.beitrag.at registrieren.

Dabei ist pro Hauptwohnsitz eine volljährige Person zu melden. Geschieht dies nicht, so wird einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über die Jahresgebühr geschickt. Anschließend besteht noch die Möglichkeit auf SEPA-Lastschrift (Einziehungsauftrag) und auch auf Teilzahlung umzusteigen.

Kontakt OBS (ORF-Beitrags Service): 0810 00 10 80 (Mo-Fr 7.00 bis 19.00 Uhr)
service@orf.beitrag.at
https://orf.beitrag.at

Achtung: Wasserrohrbruch: Grabungsarbeiten Höhe Hauptstraße 270 - 272