Parteienverkehrszeiten
Mo, Mi, Fr: 08:00–12:00
Di: 07:00–12:00
Do: 14:00–18:00
Wirtschaftshof Bereitschaft für Kanalverstopfung und Wasserrohrbruch

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2026/27

Durch den Heizkostenzuschuss 2026/2027 des Landes Steiermark sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.

Pro Haushalt kann EIN Ansuchen auf den Landeszuschuss gestellt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2026/2027 gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen, wobei die Heizkosten vorgelegt werden müssen.

Antragsberechtigung laut Richtlinien des Landes Steiermark:

  • mind. 5 Jahre ununterbrochener und rechtmäßiger Hauptwohnsitz in der Steiermark
  • zumindest seit 24. September 2026 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet
  • Leben weitere Personen im selben Haushalt, welche für die Ermittlung der Fördergrenzen zu berücksichtigen sind, müssen diese seit 24. September 2026 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sein.

 

Unterlagen

  • Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen, zum Beispiel aktueller Lohnzettel, Jahreslohnzettel der Pension, Bestätigung des AMS oder Einkommensteuerbescheide
  • Nachweis der Heizkosten samt Zahlungsbeleg. Die Rechnung muss auf eine Person im Haushalt lauten und von dieser Person bezahlt worden sein.

 

Als Heizkostennachweis gelten insbesondere:

  • Holz, Pellets, Heizöl, Kohle oder Gas: letzte Rechnung mit Zahlungsnachweis. Bei Kauf auf Vorrat darf die Rechnung höchstens fünf Jahre alt sein.
  • Fernwärme oder Nahwärme: Abrechnung mit Zahlungsnachweis
  • Elektroheizung oder Wärmepumpe: Stromabrechnung mit Zahlungsnachweis
  • Heizkosten in den Betriebskosten: letzte Heizkostenabrechnung mit Zahlungsnachweis. Sind die Heizkosten nicht getrennt ausgewiesen, eine Bestätigung der Hausverwaltung und die Gesamtrechnung.
  • Brennstoffe aus eigener Erzeugung oder eigener Land- und Forstwirtschaft: ein nachvollziehbarer Nachweis über Menge und Kosten

Bei Verlust der Rechnung ist ein Duplikat vorzulegen.

Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Drittstaatsangehörige, Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen. Minderjährige sind von der Antragstellung ebenfalls ausgeschlossen.

Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung in der Heizsaison (1. Oktober 2026 – 31. März 2027) beziehen.

Einkommensgrenzen laut Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Oktober 2026):

 

  • für Ein-Personen-Haushalte: € 1.827,00
  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,00
  • für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 548,00

 

Achtung: Personen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Wohnunterstützung beziehen, erhalten keinen Heizkostenzuschuss.

Berechnung Monatsnettoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit: laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer des aktuellen Lohnzettels unter Berücksichtigung des 13. und 14. Gehalts (mal 14 dividiert durch 12)

 Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Nähere Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss des Landes erhalten Sie beim Sozialservice des Landes Steiermark unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 20 10 10 oder auf der Website https://www.soziales.steiermark.at unter Soziale Leistungen/Heizkostenzuschuss des Landes.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Heizkostenzuschuss nur bis 26. Februar 2027 (laut Richtlinien) persönlich im Rathaus Premstätten während der Parteienverkehrszeiten (Mo, Mi, Fr 8 – 12 Uhr, Di 7 – 12 Uhr und Do 14 – 18 Uhr) eingebracht werden können.

Ergänzend wird die Energieeffizienz-Beratung des Landes Steiermark bei Fragen zu Strom- oder Heizkosten empfohlen!
Kontaktdaten der Energieberatung Land Steiermark:
Tel: +43 316 / 877 3955
E-Mail: energieberatung@stmk.gv.at
Website: www.energieberatung.steiermark.at

Verkehrsinformation:

Die Totalsperre der Josef-Krainer-Straße im Bereich Schulzentrum ist aufgehoben!