Parteienverkehrszeiten
Mo, Mi, Fr: 08:00–12:00
Di: 07:00–12:00
Do: 14:00–18:00
Wirtschaftshof Bereitschaft für Kanalverstopfung und Wasserrohrbruch

Lärmschutzverordnung

Lärmbelästigende Gartenarbeiten wie die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 7.00 bis 18.00 Uhr ausgeführt werden.

An Sonn- und Feiertagen sind solche Arbeiten ausnahmslos verboten.

Wasserrohrbruch in Hautzendorf:

Derzeit keine Wasserversorgung im Bereich Niggelweg, Körmiweg und Dorfstraße!

Aufgrund eines Wasserrohrbruchs im Körmiweg ist die Wasserversorgung in Teilen von Hautzendorf derzeit leider unterbrochen.
Unsere Mitarbeiter vom Wirtschaftshof arbeiten bereits mit Hochdruck an der Behebung des Schadens, um die Wasserversorgung so rasch wie möglich wiederherzustellen.

Wir bitten um Verständnis – vielen Dank für Ihre Geduld!