Politik & Verwaltung
Parteienverkehrszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
Di: 07:00 – 12:00
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zur Bauverhandlung GWS – Änderungen HAU161 Haus 3 (GZ: 131-9/2023-HAU161-Änderungen) Ansuchen um Baubewilligung gem. §19 des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 59/1995 i.d.g.F., Bauverhandlung am 12.10.2023 um 16.30 Uhr, an Ort und Stelle – Grstk. Nr. 371/1 KG 63288, Hauptstraße 161a in 8141 Premstätten
Angeschlagen: 19.09.2023
Abgenommen: 13.10.2023
– Kundmachung 1. Nachtragsvoranschlag 2023 und MFP 2023-2027 – NVA Entwurfsversion – Vorbericht zum 1. Nachtragsvoranschlag 2023 – MEFP Entwurfsversion
Angeschlagen: 14.09.2023
Angeschlagen: 07.09.2023

Solarenergie

Die Marktgemeinde Premstätten fördert die Errichtung von Solaranlagen mit einem Zuschuss von € 50,00 pro Quadratmeter Kollektorfläche
(maximal € 1.000,00 pro Wohneinheit).

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Hauptwohnsitz der Antragsstellerin/des Antragsstellers in Premstätten, Vorlage eines Fotos
der fertig gestellten Anlage, eine Abnahmebestätigung der ausführenden Firma, eine Kopie der Rechnung und eine Kopie des Zahlungsbeleges.

Antrag auf Förderung einer Solaranlage

Ökoförderungen des Landes Steiermark

Das Land Steiermark unterstützt im Rahmen der Energiestrategie Steiermark 2025 die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie am gesamten Energieeinsatz der Steiermark.

Um FörderungsinteressentInnen bei der Planung und Kalkulation ihrer baulichen Maßnahmen bestmöglich zu unterstützen, werden Förderungsansuchen bereits vor der Realisierung der Anlagen im Rahmen eines Vorabprüfungsverfahrens eingereicht. Nach Abschluss der positiven Vorprüfung erlangt die Förderungswerberin/der Förderungswerber mit der bedingten Förderungszusage die Rechtssicherheit, dass bei entsprechender Ausführung der Anlage eine Förderung möglich ist.

Nähere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie hier.