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Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2025/26

Durch den Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes Steiermark sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.

Pro Haushalt kann EIN Ansuchen auf den Landeszuschuss gestellt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen, wobei die Heizkosten vorgelegt werden müssen.

Antragsberechtigung laut Richtlinien des Landes Steiermark:

  • mind. 5 Jahre ununterbrochener und rechtmäßiger Hauptwohnsitz in der Steiermark
  • zumindest seit 1. September 2025 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet
  • Leben weitere Personen im selben Haushalt, welche für die Ermittlung der Fördergrenzen zu berücksichtigen sind, müssen diese seit 1. September 2025 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sein.

 

Notwendige Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen
  • Nachweis der Heizkosten
  • Kontodaten zwecks Überweisung des Zuschusses

Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Drittstaatsangehörige, Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen. Minderjährige sind von der Antragstellung ebenfalls ausgeschlossen. Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung in der Heizsaison (Oktober 2025 – März 2026) beziehen.

Einkommensgrenzen laut Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Oktober 2025):

 

  • für Ein-Personen-Haushalte: € 1.661,00
  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.492,00
  • für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 498,00

 

Berechnung Monatsnettoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit: laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer des aktuellen Lohnzettels mal 14 dividiert durch 12

 Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Nähere Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss des Landes erhalten Sie beim Sozialservice des Landes Steiermark unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 20 10 10 oder auf der Website https://www.soziales.steiermark.at unter Soziale Leistungen à Heizkostenzuschuss des Landes.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Heizkostenzuschuss nur bis 27. Februar 2026 (laut Richtlinien) persönlich im Rathaus Premstätten während der Parteienverkehrszeiten (Mo, Mi, Fr 8 – 12 Uhr, Di 7 – 12 Uhr und Do 14 – 18 Uhr) eingebracht werden können.

Verkehrsinformation:

Die Totalsperre der Josef-Krainer-Straße im Bereich Schulzentrum ist aufgehoben!