Gemeinderatswahl 23. März 2025
Zur Teilnahme an der Gemeinderatswahl am 23. März 2025 sind Sie berechtigt, wenn Sie
- am Stichtag (6. Jänner 2025) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
- in Premstätten den Hauptwohnsitz haben (Stichtag, 24 Uhr) und
- spätestens am 23. März 2025 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden.
Wählen am Wahltag: Sonntag, 23. März 2025
| Wahlsprengel | Wahllokal | Öffnungszeiten | |
| 1 – Rathaus | Rathaus, Hauptplatz 1 | 07.00 – 13.30 Uhr | barrierefrei |
| 2 – Schulzentrum | Schulzentrum, Schulstraße 6 | 07.00 – 13.30 Uhr | barrierefrei |
| 3 – Kultursaal | Kultursaal, Hauptstraße 95 | 07.00 – 13.30 Uhr | barrierefrei |
| 4 – Festsaal Zettling | Festsaal Zettling, Laa 23 | 07.00 – 13.30 Uhr | barrierefrei |
Wir empfehlen Ihnen, am Wahltag Ihre „amtliche Wählerverständigung“ mitzubringen. Diese enthält wichtige Informationen wie Ihr Wahllokal, die Wahlzeit und Ihre Eintragungsnummer und erleichtert das Auffinden im Wählerverzeichnis. Bitte beachten Sie jedoch, dass die „amtliche Wählerverständigung“ kein Identitätsnachweis ist.
Falls Sie Ihre Wählerverständigungskarte nicht per Post erhalten haben, können Sie trotzdem Ihre Stimme abgeben. Bringen Sie dazu bitte einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) mit.
Zur eindeutigen Identifikation ist im Wahllokal immer ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Digitale Ausweise, wie beispielsweise der digitale Führerschein, können nicht überprüft werden und werden daher nicht als gültiger Identitätsnachweis akzeptiert.
Wählen mit Wahlkarte:
Wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland können eine Wahlkarte beantragen.
Sie können die Wahlkarte schriftlich (unter www.wahlkartenantrag.at, auch per E-Mail), schriftlich mittels ausgefüllter Rücksendekarte der amtlichen Wahlinformation, via ID-Austria bzw. eID („digitales Amt“) oder mündlich (persönlich) beantragen.
Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht zulässig!
Letztmögliche Termine für einen Wahlkartenantrag:
- schriftlicher Antrag oder Online-Antrag: bis Mittwoch, 19. März 2025
- schriftlicher Antrag: bis Freitag, 21. März 2025, 12 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller schriftlich bevollmächtigte Person möglich ist
- mündlicher (persönlicher) Antrag: bis Freitag, 21. März 2025, 12 Uhr
Erforderliche Unterlagen:
- persönlicher Antrag: amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
- schriftlicher Antrag: Angabe der Passnummer oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur „ID Austria“ benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z. B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.
Die Erstellung eines Duplikats bei Verlust der Wahlkarte ist nicht möglich! Ein Duplikat kann nur ausgestellt werden, wenn die Wahlkarte unbrauchbar geworden (z. B. beschädigt) ist, noch nicht zugeklebt und nicht unterschrieben wurde und die unbrauchbare Wahlkarte bei der Marktgemeinde Premstätten gegen das Duplikat ausgetauscht wird.
Wie schon bei den letzten Wahlen besteht die Möglichkeit, bei Abholung der Wahlkarte mit dieser im Rathaus zu wählen.